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Hybride Herzen Coaching:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching-Aufträge
Präambel
Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Ich biete zusätzlich auf ausdrücklichen Wunsch hin Coaching auf Grundlage des christlichen Glaubens an und integriere in diesem Falle sowohl die Methode ›benelovent detachment‹,
– entwickelt von John Eldredge und Wild at heart – als auch Fürbitte, gemeinsames Gebet und Jüngerschaftscoaching. Coaching an sich umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Wachstum und Umsetzung spezieller Anliegen und Entscheidungen. Coaching wendet sich an Menschen, die psychisch stabil und gesund sind und wird von ihnen eigenfinanziert. Eine Übernahme der entstehenden Kosten durch Krankenkassen ist nicht möglich.
Eine Teilnahme an Coaching Workshops und -Seminaren ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn:
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• eine psychische Erkrankung vorliegt, aber nicht dem schizo-affektiven Bereich zugeordnet ist und der Teilnehmende/die Teilnehmende umfassend medizinisch betreut wird (Nachweis erforderlich/ schriftliche Selbsterklärung). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Coaching keinerlei therapeutische noch heilende Tätigkeit ist, Therapie und adäquate medizinische Betreuung und -Einstellung nicht ersetzen kann, darf und will und keinerlei Heilungsversprechen beinhaltet.
• Sollte sich im Coaching-Prozess herausstellen, dass die Ursache der Problemstellungen im psychischen Krankheitsspektrum liegt (versteckte Depression, Angstzustände, Persönlichkeitsstörungen), wird das Coaching solange unterbrochen/eingestellt, bis die ursächlichen Ursachen medizinisch fachgerecht durch Psychotherapie, psychiatrische Begutachtung und ggf. Medikation durch Fachärzte zufriedenstellend geregelt sind. Eine Fortsetzung ohne Einhaltung dieser Basisvoraussetzungen der Teilnahme ist weder gesetzlich noch persönlich möglich. In diesem Falle werde ich den Verdacht deutlich kommunizieren, die Anhaltspunkte benennen und an entsprechende Hilfestellen verweisen.
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Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit.
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Zu den essentiellen Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selbst zu hinterfragen, die Bereitschaft, Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren. Weiterhin braucht es unabdingbar den Willen und die Hingabe, sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen. Ferner erwarte ich von von Klienten Zuverlässigkeit, Einhaltung von Terminen und die praktische Bereitschaft, sich auf diese Prozesse der Veränderung einzulassen, sie zu begrüßen und mit dem Ziel zu verfolgen, sie umzusetzen.
1. Der Coaching-Vertrag
Der Coaching-Vertrag entsteht auf Entscheidung des Klienten hin. Ich biete feste Programme in Form von sogenannten Packages an und coache individuell 1:1, in Kleingruppen und in Gruppensettings (Workshops/ privatisierte Facebook-Gruppen und Online-Zoom-Angebote) entsprechend themenbezogen. Die einzelnen Module werden dem Kunden/ der Kundin im Vorfeld mitgeteilt, ebenso die Dauer der jeweiligen Programme und die übergeordnete Zielsetzung. Die Teilnahme kommt mit dem Abschluss eines schriftlichen Coaching-Vertrages zustande. Zum Coaching-Vertrag selbst werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird via Email im Rahmen eines Willkommenpakets übermittelt und wird beiderseits respektiert. Im Falle einer Onlineteilnahme im Rahmen von Social Media Gruppen werden sie durch Akzeptieren der Gruppenregeln anerkannt.
2. Offenbarungspflicht
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen offenbart, sowie er/sie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.
4. Leistungserbringung und Leistungsort
Das Coaching findet nach vorheriger Terminabsprache entweder persönlich und in den Räumen des Coaches oder online via Facebook Gruppe und in Zoom statt. Die Leistungserbringung entspricht in Setting, Teilnehmeranzahl und Umfang dem jeweils gebuchten Package.
5. Mitwirkungspflicht
Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht. Zusammenarbeit ist nur dann möglich, wenn sie transparent, engagiert und verantwortlich erfolgt.
6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar.
Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching-Zwecken angefertigt werden.
7. Vergütung
Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Honorar, wobei aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Die Abrechnung erfolgt je gebuchtem Package pauschal und ist im Voraus zu entrichten. Es sind Ratenzahlungen und Ermässigungen sowie Solidaritätszahlungen möglich.
Im Einzelnen:
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• Jesus-Stuhl: Ich möchte niemanden von Seminaren, Coachingprogrammen und dergleichen aufgrund finanzieller Hürden ausschließen. Jedoch kann ich nur sehr begrenzt eine kostenlose Teilnahme gewähren. Diese ist möglich aufgrund von persönlicher finanzieller Härten, wie etwa Arbeit im sogenannten Niedriglohnsektor bei gleichzeitiger Unterhaltsverpflichtung für eins oder mehrerer Kinder, chronischer Arbeitsunfähigkeit und/oder (Früh)- Rente, dauerhafter Krankengeldbezug bei chronischen oder akuten Erkrankungen ( Krebs u.a.). In diesen Fällen bitte ich um Kontaktaufnahme mit einer Begründung, warum die Teilnahme gewünscht wird, einer kurzen Lagebeschreibung und Bewerbung um den freien Jesus-Stuhl, den jeder Kurs von mir haben wird.
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• Ratenzahlung: Grundsätzlich kalkuliere ich meine Preise gemäss des aktuell mittleren Coaching Preissegmentes von durchschnittlich 60,00 Euro/ Std. Mir ist bewusst, dass die Zahlung in einer Summe ein echtes Teilnahmehindernis sein kann. Daher biete ich die Zahlung des Gesamtbetrages bei sechswöchigen Angeboten in zwei, bei achtwöchigen Angeboten in drei Raten zu fixen Zeitpunkten an.
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• Solidaritätsbeitrag: Es ist möglich, in einen Sozialfond einzuzahlen, der es mir ermöglicht, Ermässigungen auf Leistungen da zu geben, wo finanzielle Schwierigkeiten bestehen. Die erhältlichen Ermässigungen sind abhängig von der Höhe eingezahlter Solidaritätsbeträge. Entsprechende Beträge sind bei Überweisung entsprechend zu kennzeichnen und im Verwendungszweck auszuweisen. Vielen Dank an alle, die Ermässigungen möglich machen.
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Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung. Im Falle von überraschender Erkrankung und höherer Gewalt ( etwa Unfall, Tod eines Angehörigen) oder ähnlichen Umständen kann eine Coaching Sitzung während der Laufzeit einer 1:1 Betreuung maximal 2x in acht Wochen, 1x in sechs Wochen verschoben und nachgeholt werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. In schwerwiegenden Fällen höherer Gewalt bitte ich um Kontaktaufnahme, um zu klären, wie wir weiter verfahren können.
8. Haftung
Ich als Coach steht dafür ein, dass ich mein Coaching nach bestem Wissen erbringe. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient/ die Klientin unvollständige oder unwahre Angaben macht, sind selbst zu tragen. Ebenso trägt der Klient die
Folgen alleinverantwortlich, die aus der Nichterfüllung vereinbarter "Coaching-Hausaufgaben" sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.
9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse seitens des Coaches
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen. Sollten Lebensumstände eintreten, die eine (auch vorübergehende) Berufsunfähigkeit zur Folge haben, wird der Coachingvertrag unter Anrechnung prozentual erbrachter Leistungen aufgelöst und etwaige Überzahlungen zurückerstattet.
10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Nutzungsrechte
Coaching-Konzeptionen und bereitgestellte Studyguides sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach.
Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das
Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen.
Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien Göttingen/ Niedersachsen.
13. Besonderheiten, entstehend durch Wertekonflikte und geschäftsschädigende Interessenkonflikte:
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Ich behalte mir vor, Klienten abzulehnen, die extremistische Haltungen jedweder Couleur deklarieren, verbreiten oder die aus einer solchen Haltung heraus ihr Handeln begründen. Hierunter fallen insbesondere rechtsextreme Positionen, religiös rechtspopulistische fundamentalistische Haltungen, die Ausgrenzung, Sündenbockmentalität, Hexenjagd, Ausländerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und gewaltverherrlichende/-rechtfertigende Positionen beinhalten.
Eine Zusammenarbeit ist in einem solchen Falle weder zielführend noch entspricht sie der grundsätzlichen Ausrichtung meines Angebotes und meiner Coaching-Vision und -ethik.
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Gleichen, den 05.04.2025, Hybride Herzen Coaching- Herzkompass Coaching, Sibylle Töller.